Rechtliches zur
häuslichen Betreuung

Für Ihre 24-Stunden-Betreuungskraft

Oft erleben wir, dass unsere Kunden sich über das Thema der Legalität intensiv Gedanken machen. Bei uns müssen Sie sich um eine unklare rechtliche Situation gar keine Gedanken machen. Cuvera sieht sich als Vermittler osteuropäischer Betreuungskräfte in der Verantwortung, Sie transparent und rechtssicher zu beraten. Es ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige oft nicht einfach, eine seriöse Agentur zu finden. Alle unsere Betreuungskräfte sind nach dem geltendem EU-Recht kranken- und sozialversichert sowie angemeldet und besitzen alle notwendigen Papiere. Damit gilt für sie die soziale Absicherung des Herkunftslandes.

Wir arbeiten mit dem sogenannten Entsendungsmodell. Dies bedeutet für unsere Kunden maximale Flexibilität und kein Risiko. Damit können wir Ihnen eine größtmögliche Rechtssicherheit bieten. 

Wir legen viel Wert auf die Auswahl unserer Partnerunternehmen und wägen genau ab, ob wir eine Zusammenarbeit eingehen oder nicht. Nur wenn all unsere hohen Qualitätsstandards erfüllt sind, gehen wir eine Kooperation ein.

Basis für dieses Modell ist die europäische Entsenderichtlinie und ihre deutsche Umsetzung, in Form des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Darin werden rechtliche und soziale Fragestellungen geklärt, die ausländische Arbeitnehmer betreffen, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen. Seit Mai 2011 wurden in Deutschland alle Einschränkungen in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit aufgehoben. Seitdem dürfen die Bürger nun aus allen EU-Ländern uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Die Grundlagen für die Entsendung des Betreuungspersonals bilden das Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz (AEntG) vom 20.04.2009 mit einer Änderung vom 25.11.2012 und die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union (EU). Alle Unternehmen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union tätig sind, dürfen gemäß Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise (AEUV) der Europäischen Union (EU) ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend vorübergehend anbieten und erbringen.

Da entsendete Arbeitnehmer arbeitsrechtlich gleichgestellt mit deutschen Angestellten sind, gilt auch für unsere 24-Stunden-Pflegekräfte der Mindestlohn als unterste Grenze. In der Regel verdienen Betreuungskräfte, besonders mit Zusatzqualifikation, deutlich mehr. Eine faire Bezahlung ist uns besonders wichtig und ist gleichzeitig ein wichtiger Baustein, um eine hohe Betreuungsqualität zu gewährleisten.

Entsendeausweis / A1-Bescheinigung

Als Nachweis für die rechtskonforme Entsendung liegen für alle unsere Betreuungskräfte A1-Bescheinigungen vor. Dieses Dokument wird z. B. von der Sozialversicherungsbehörde ZUS in Polen ausgestellt und belegt gegenüber deutschen Behörden die ordnungsgemäße Abfuhr der Sozialabgaben. Zusätzlich haben unsere Betreuungskräfte eine europäische Krankenversicherungskarte.

Entsenderichtlinien

Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Erbringung einer Dienstleistung durch Ihren Arbeitgeber befristet in ein EU-Mitgliedsland entsendet werden, regelt die Entsenderichtlinie (96/71EG). Darin enthalten sind die Mindestanforderungen an Lohn, Urlaubstage und Arbeitsschutz.

Vertragsgestaltung

Kommt es zu einem Vertragsabschluss, wird dieser direkt mit der europäischen Vermittlungsagentur und nicht mit der Betreuungskraft geschlossen. Die Dienstleistungsverträge sind rechtssicher und kundenfreundlich gestaltet. Im Vertrag selbst werden die wesentlichen Punkte wie z. B. die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Kosten und Höchstarbeitszeit schriftlich fixiert.

cuvera Pflegevermittlung

Wir sind als seriöse Vermittlungsagentur für alle Belange Rund um das Thema „Betreuung und Pflege“ Ihr Ansprechpartner und bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Unsere Pflegekräfte werden sorgfältig ausgewählt und sind kompetent und erfahren. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, können Sie und jederzeit kontaktieren und wir werden schnellstmöglich mit Ihnen gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen und auch finden.

Außerdem: Die Kündigungsfrist beträgt kurze 14 Tage, somit halten wir das Risiko für Sie in einem überschaubaren Rahmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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100% legale Dienstleistung

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Rechtssichere und kundenfreundliche Dienstleistungsverträge

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Persönlicher und kompetenter Ansprechpartner vor Ort

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14-tägiges Kündigungsrecht 

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Kompetentes und liebevolles Pflegepersonal

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Telefonat mit der Betreuungskraft bereits vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages möglich

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Starke Kooperationspartner

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Interne Qualitätssicherung

Ihr persönlicher Kontakt

Telefon

07072 8971 838

0176 704 447 96

E-Mail

info@cuvera.de

Adresse

Sonnenstraße 29 | 72458 Albstadt

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