Kosten der
häuslichen Betreuung
Der Preis für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft ist von vielen Faktoren abhängig. Er richtet sich grundsätzlich nach den Anforderungen der individuellen Hilfsbedürftigkeit der zu betreuenden Person. Darüber hinaus kommt es auf die gewünschten Sprachkenntnisse der Betreuungskraft sowie auf die weiteren individuellen Anforderungen, die Sie an die Pflegekraft stellen, an. Dies kann zum Beispiel eine zertifizierte Weiterbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich sein oder das Besitzen eines Führerscheins.
ohne Deutschkenntnisse
** Zusatzkosten: Hinzu kommen können Kosten für An- und Abreise, Zuschläge für einige ausgewählte Feiertage (doppelter Tagessatz) sowie Mehrkosten für weitere im Haushalt lebende oder zu betreuende Personen. Zudem können aufgrund der von Ihnen gewünschten Anforderungen, wie zum Beispiel der Besitz eines Führerscheins, weitere Kosten entstehen. Alle Kosten werden transparent vor Vertragsabschluss dargelegt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.
Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft müssen Sie nicht komplett selbst bezahlen. Auch bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege werden Sie von der Pflegekasse und dem Staat unterstützt. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die individuellen Förderungsmöglichkeiten. Alle aufgeführten Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Für den Erhalt der Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig, welcher durch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt. Abhängig vom festgelegten Pflegegrad fallen die Leistungen entsprechend aus.
Pflegegrad und Pflegegeld
Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird. Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern.
Pflegegrad | Definition | Pflegegeld |
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 0 € monatlich |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 332 € monatlich |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 573 € monatlich |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 765 € monatlich |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 947 € monatlich |
Übrigens: Wer Pflegegeld erhält (Pflegegrade 2 bis 5), für den sind pro Jahr zwei Beratungsbesuche von geschulten Fachkräften vorgeschrieben. Wir befürworten dies, denn die Fachkräfte geben wertvolle Tipps für die Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung zu Hause sowie für eventuelle Anpassungen des Wohnraums.
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzunterlagen, die zum Verbrauch bei der Pflege zu Hause bestimmt sind, gewährt die Pflegekasse
bei Pflegegrad 1 bis 5 40 Euro monatlich.
Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt. Erstattet wird ab Pflegegrad 1. (§ 40 SGB XI)
Steuerförderung
Der Staat unterstützt Sie mit Steuervorteilen durch die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen.
In der Steuererklärung des zu Pflegenden können bis zu 20% der gesamten, anfallenden Kosten (bis max. 4.000 EUR jährlich) steuerlich geltend gemacht werden.
Verhinderungspflege
Angehörige von Pflegebedürftigen werden durch die sogenannte Verhinderungspflege entlastet, wenn sie krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von maximal 1.612 EUR pro Jahr. Bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.412 Euro an. Erstattet wird ab Pflegegrad 2.
Voraussetzung hierfür:
✓ die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt
✓ es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
✓ der pflegende Angehörige ist nicht in der Lage, die pflegebedürftige Person zu pflegen (beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen)
✓ Nachweiserbringung über die oben genannten Punkte – holen Sie sich Informationen über Verdienstausfall, Fahrtkosten usw. bei der Pflegekasse ein.
Zuschüsse Wohnumfeld
Förderung zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 SGB IX)
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.
Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig auf die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zugute.
Pflegebedürftigkeit in Graden | maximaler Zuschuss je Maßnahme |
Pflegegrad 1 | 4.000 Euro |
Pflegegrad 1 (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) | 16.000 Euro |
Pflegegrad 2-5 | 4.000 Euro |
Pflegegrad 2-5 (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) | 16.000 Euro |
Beispielrechnung: Kosten einer 24-Stunden-Betreuung
Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | 0,- € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | 0,- € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 2.066,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | 0,- € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | 0,- € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 2.066,67 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | -332,00 € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.533,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | -573,00 € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.292,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | -765,00 € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 1.100,17 € |
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 | ab 2.400,- € |
Fahrtkosten für An- und Abreise2 | inklusive |
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 | -947,00 € |
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 | -201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | -333,33 € |
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab | 918,17 € |
1 Für 1-Personen-Haushalt, zzgl. Feiertagszuschläge von max. 13 Tagen/Jahr, je nach Anbieter doppelter Tagessatz.
2 Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach/von Deutschland zum nächstgelegenen Busbahnhof.
3 Ob und in welchem Umfang Pflegegeldleistungen gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse nach Prüfung. Ein Anspruch kann beispielsweise gemindert sein, wenn gleichzeitig ambulante Sachleistungen beantragt bzw. gewährt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
4 50% für Kurzzeitpflege kann zusätzlich für die Verhinderungspflege veranschlagt werden (Erhöhung um 806,- €/Jahr). Ob und in welchem Umfang Leistungen für die Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse nach Prüfung. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
5 Es sind bis zu 4.000,- € jährlich (333,33 € mtl.) Steuererstattung für Pflege- und Betreuungsleistungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Beratung zur staatlichen Förderung der 24-Stunden-Pflege.
Häusliche Betreuung ist die Alternative zu Pflegeheimen und ebenfalls förderfähig. Sie können hierfür ebenfalls Zuschüsse bei Pflegekassen und Finanzamt geltend machen. Wir beraten Sie sehr gerne zu den bestehenden staatlichen Förderprogrammen.