Kosten der
häuslichen Betreuung 

Der Preis für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft ist von vielen Faktoren abhängig. Er richtet sich grundsätzlich nach den Anforderungen der individuellen Hilfsbedürftigkeit der zu betreuenden Person. Darüber hinaus kommt es auf die gewünschten Sprachkenntnisse der Betreuungskraft sowie auf die weiteren individuellen Anforderungen, die Sie an die Pflegekraft stellen, an. Dies kann zum Beispiel eine zertifizierte Weiterbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich sein oder das Besitzen eines Führerscheins.

Gute Deutschkenntnisse
ab monatlich
2.900
Pflegekraft mit guten Deutschkenntnissen
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
Zeitnaher Ersatz bei Ausfall
Notfallhotline
Individuelles AngebotIndividuelles Angebot
Mittlere Deutschkenntnisse
ab monatlich
2.690
Pflegekraft mit mittleren Deutschkenntnissen
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
Zeitnaher Ersatz bei Ausfall
Notfallhotline
Individuelles AngebotIndividuelles Angebot
Keine Deutschkenntnisse
ab monatlich
2.300
Pflegekraft
ohne Deutschkenntnisse
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
Zeitnaher Ersatz bei Ausfall
Notfallhotline
Individuelles AngebotIndividuelles Angebot

** Zusatzkosten: Hinzu kommen können Kosten für An- und Abreise, Zuschläge für einige ausgewählte Feiertage (doppelter Tagessatz) sowie Mehrkosten für weitere im Haushalt lebende oder zu betreuende Personen. Zudem können aufgrund der von Ihnen gewünschten Anforderungen, wie zum Beispiel der Besitz eines Führerscheins, weitere Kosten entstehen. Alle Kosten werden transparent vor Vertragsabschluss dargelegt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft müssen Sie nicht komplett selbst bezahlen. Auch bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege werden Sie von der Pflegekasse und dem Staat unterstützt. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die individuellen Förderungsmöglichkeiten. Alle aufgeführten Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Für den Erhalt der Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig, welcher durch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt. Abhängig vom festgelegten Pflegegrad fallen die Leistungen entsprechend aus.

Pflegegrad und Pflegegeld

Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird. Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern.

Pflegegrad Definition Pflegegeld
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 € monatlich
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 € monatlich
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 € monatlich
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 765 € monatlich
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 947 € monatlich

 

Übrigens: Wer Pflegegeld erhält (Pflegegrade 2 bis 5), für den sind pro Jahr zwei Beratungsbesuche von geschulten Fachkräften vorgeschrieben. Wir befürworten dies, denn die Fachkräfte geben wertvolle Tipps für die Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung zu Hause sowie für eventuelle Anpassungen des Wohnraums.

Pflegehilfsmittel

Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzunterlagen, die zum Verbrauch bei der Pflege zu Hause bestimmt sind, gewährt die Pflegekasse

bei Pflegegrad 1 bis 5 40 Euro monatlich.

Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt. Erstattet wird ab Pflegegrad 1. (§ 40 SGB XI)

Steuerförderung

Der Staat unterstützt Sie mit Steuervorteilen durch die Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen.

In der Steuererklärung des zu Pflegenden können bis zu 20% der gesamten, anfallenden Kosten (bis max. 4.000 EUR jährlich) steuerlich geltend gemacht werden.

Verhinderungspflege

Angehörige von Pflegebedürftigen werden durch die sogenannte Verhinderungspflege entlastet, wenn sie krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von maximal 1.612 EUR pro Jahr. Bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.412 Euro an. Erstattet wird ab Pflegegrad 2.

Voraussetzung hierfür:

✓ die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt

✓ es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor

✓ der pflegende Angehörige ist nicht in der Lage, die pflegebedürftige Person zu pflegen (beispielsweise aufgrund von                    Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen)

✓ Nachweiserbringung über die oben genannten Punkte – holen Sie sich Informationen über Verdienstausfall, Fahrtkosten              usw. bei der Pflegekasse ein.

Zuschüsse Wohnumfeld

Förderung zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 SGB IX)

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig auf die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zugute.

Pflegebedürftigkeit in Graden maximaler Zuschuss je Maßnahme
Pflegegrad 1 4.000 Euro
Pflegegrad 1 (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) 16.000 Euro
Pflegegrad 2-5 4.000 Euro
Pflegegrad 2-5 (wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) 16.000 Euro

Beispielrechnung: Kosten einer 24-Stunden-Betreuung

Monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 0,- €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 0,- €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.066,67 €
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 0,- €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 0,- €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 2.066,67 €
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 -332,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.533,17 €
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 -573,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.292,17 €
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 -765,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 1.100,17 €
monatliche Kosten einer Betreuungskraft mit befriedigenden Deutschkenntnissen1 ab 2.400,- €
Fahrtkosten für An- und Abreise2 inklusive
Mögliche Pflegegeldleistungen gemäß Pflegegrad3 -947,00 €
Mögliche Leistungen der Verhinderungspflege (bis 2.418,- €/Jahr)4 -201,50 €
Mögliche Steuererleichterung5 -333,33 €
Möglicher verbleibender Eigenanteil (Berechnungsbeispiel) pro Monat ab 918,17 €

1 Für 1-Personen-Haushalt, zzgl. Feiertagszuschläge von max. 13 Tagen/Jahr, je nach Anbieter doppelter Tagessatz.
2 Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach/von Deutschland zum nächstgelegenen Busbahnhof.
3 Ob und in welchem Umfang Pflegegeldleistungen gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse nach Prüfung. Ein Anspruch kann beispielsweise gemindert sein, wenn gleichzeitig ambulante Sachleistungen beantragt bzw. gewährt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
4 50% für Kurzzeitpflege kann zusätzlich für die Verhinderungspflege veranschlagt werden (Erhöhung um 806,- €/Jahr). Ob und in welchem Umfang Leistungen für die Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege gewährt werden, entscheidet die Pflegekasse nach Prüfung. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
5 Es sind bis zu 4.000,- € jährlich (333,33 € mtl.) Steuererstattung für Pflege- und Betreuungsleistungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Beratung zur staatlichen Förderung der 24-Stunden-Pflege.

Häusliche Betreuung ist die Alternative zu Pflegeheimen und ebenfalls förderfähig. Sie können hierfür ebenfalls Zuschüsse bei Pflegekassen und Finanzamt geltend machen. Wir beraten Sie sehr gerne zu den bestehenden staatlichen Förderprogrammen.

Ihr persönlicher Kontakt

Telefon

07072 8971 838

0176 704 447 96

E-Mail

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