Häufig gestellte Fragen
zur häuslichen Betreuung 

Ein Pflegefall tritt oft unerwartet ein und bedeutet meist eine enorme Herausforderung für den Pflegebedürftigen selbst aber auch für sein ganzes Umfeld. Hier gibt es nun vieles zu erledigen. Es muss z. B. ein Pflegegrad beantragt werden, zum anderen müssen sich Angehörige zusammen mit den Betroffenen überlegen, welche Form der Versorgung am besten geeignet ist und für den individuellen Pflegebedarf am besten passen könnte. Mit unserer Rubrik "Pflegewissen" (Häufig gestellte Fragen) möchten wir all diese Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick geben, was Sie in dieser Situation tun können und worauf es jetzt ankommt.

Welche Pflegegrade gibt es?

In Deutschland gibt es seit der Pflegereform im Jahr 2017 fünf Pflegegrade. Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der fünf Pflegegrade.

Der Antrag auf Pflegegrad ist bei der Pflegekasse zu stellen. Anhand eines neuen Prüfverfahrens (Neues Begutachtungs-assessment, kurz NBA) durch Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei gesetzlich Versicherten oder durch die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten wird der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen festgestellt und es wird ein Pflegegrad empfohlen. Die Pflegekasse des Antragstellers entscheidet und genehmigt den Pflegegrad.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.

Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)

Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 2 ist etwa mit der alten Pflegestufe I vergleichbar (vor der Reform in 2017).

Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 3 ist in etwa mit der alten Pflegestufe II vergleichbar (vor der Reform in 2017).

Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 4 ist in etwa mit der alten Pflegestufe III vergleichbar (vor der Reform in 2017).

Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, erfüllt derjenige, der in der Einstufung mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 5 ist etwa mit der alten Pflegestufe III + Härtefall-Anspruch vergleichbar (vor der Reform in 2017).

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Das Gutachten (Prüfverfahren NBA) unterteilt sich in insgesamt sechs Kriterien, die geprüft werden.

1. Mobilität

Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie findet sich der Mensch mit Hilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen?

3. Verhalten und psychische Problemlagen

Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?

4. Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit Krankheiten und deren Behandlungen, z. B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Aufgaben der 24-Stunden-Betreuung

Die 24-Stunden-Pflege unterstützt die Pflegebedürftigen bei zahlreichen Aufgaben des täglichen Lebens. Grundsätzlich lässt sich die 24-Stunden-Pflege in vier Aufgabenbereiche gliedern:

1. Grundpflege
Die Grundpflege ist eine zentrale Aufgabe der 24-Stunden-Pflegekraft. Unter dem Begriff wird die Erfüllung der elementaren Bedürfnisse eines Menschen verstanden. Dazu zählt zum einen die Körperpflege, also die Unterstützung beim Waschen, Kürzen der Nägel, Pflegen der Haare und der Haut. Zum anderen fällt auch der Toilettengang bzw. der Wechsel von Inkontinenzmaterial in diesen Aufgabenbereich. Je nach Bedürfnissen des Patienten gehört auch das Lagern oder der Transfer in den Rollstuhl zu den typischen grundpflegerischen Tätigkeiten. Patienten mit altersbedingter Gehschwäche werden ebenfalls unterstützt, sei es beim Treppensteigen oder kurzen Spaziergängen im Freien. Auch an die Einnahme der Medikamente erinnern die Betreuungskräfte, wenn vorher eine kurze Einweisung erfolgt. Kann die Einnahme von Medikamenten allerdings nicht selbstständig erfolgen, muss hierfür entsprechendes Fachpersonal, in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, eingesetzt werden (siehe hierzu unten: "Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuungskraft" und "Rechtliche Grundlagen der 24-Stunden-Betreuung").

2. Haushalt

Jeder Mensch wünscht sich ein ordentliches und gepflegtes Umfeld, in dem er würdevoll Leben kann. Daher ist auch die Grundreinigung der Wohnung Aufgabe einer 24-Stunden-Pflegekraft. In regelmäßigen Abständen und nach Wunsch des Kunden wird der Wohnbereich gesaugt, gewischt und aufgeräumt. Auch die Kleidung, Vorhänge und Bettwäsche werden gereinigt und gepflegt. Leben Tiere im Haushalt, übernimmt die Betreuungskraft ebenso deren Versorgung. Auch die Pflege der Zimmerpflanzen ist Aufgabe einer 24-Stunden-Pflege.

3. Kochen und Ernährung

Im Alter bekommt die Ernährung einen besonderen Stellenwert. Jedoch sind viele Senioren körperlich nicht mehr in der Lage, selbst einzukaufen und die Speisen zuzubereiten. Daher zählen Einkäufe und das Kochen ebenfalls zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege. Häufig wird die Zubereitung gemeinsam vorbereitet und die betreute Person aktiv mit einbezogen. Wenn es ärztliche Vorgaben, bspw. eine Diät oder bestimmte Kost gibt, wird die Betreuungskraft diese Vorgaben umsetzen, wenn das von Patient und Familie gewünscht wird.
Erhält eine Person die Nahrung über eine PEG-Sonde, zählt auch das Einhängen der Nahrungsbeutel zu den Aufgaben der 24-Stunden-Pflege.

4. Soziale Betreuung

Auch im hohen Alter sind Abwechslung und eine aktive Freizeitgestaltung noch wichtig. Leider zwingen körperliche Einschränkungen viele Senioren zu einem weitgehenden Rückzug aus dem sozialen Leben. Dem entgegenzuwirken ist ein zentrales Anliegen der 24-Stunden-Pflege. Soweit es die Gesundheit zulässt, unternehmen die Betreuungskräfte Spaziergänge, gemeinsame Ausflüge oder auch Besuche bei Freunden und Seniorengruppen mit dem Patienten. Hat eine Person keine Möglichkeit mehr, das Haus zu verlassen, wird versucht, die Freizeit innerhalb des Wohnbereiches bestmöglich zu gestalten. Dabei können Gesellschaftsspiele genutzt werden oder auch gemeinsame Gespräche stattfinden.

24-Stunden-Pflege / Ambulante Pflege / stationäre Pflege - welche Vor- und Nachteile gibt es?

Ambulante Pflege

Rund drei Viertel der Bundesbürger wünschen sich, im Alter ambulant gepflegt zu werden. Dafür gibt es gute Gründe und auch der Gesetzgeber versucht die ambulante Versorgung zu fördern.

Besonderen Stellenwert bei der Entscheidung für ambulante Pflege ist häufig die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Da die Pflege Zuhause stattfindet, kann bspw. bei Unzufriedenheit mit dem Pflegedienst recht einfach ein neuer Dienstleister engagiert werden. In der stationären Pflege ist der Wechsel des Anbieters mit großem organisatorischem Aufwand verbunden oder es gibt schlimmstenfalls keine Alternativen in der direkten Umgebung.

Vorteile ambulanter Pflege auf einen Blick:

  • Individuelle Versorgung
  • Höchstmaß an Selbstbestimmung
  • Große Auswahl an möglichen Dienstleistungen
  • Umfangreiche Förderungsmöglichkeiten
  • Vertrautes Umfeld bleibt erhalten
  • Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden größtenteils erstattet

Stationäre Pflege

Rund 700.000 Menschen in Deutschland werden stationär gepflegt. Die über 6.000 Pflegeheime im Bundesgebiet genießen jedoch häufig keinen guten Ruf. Dass es einige Probleme in Senioren- und Pflegeheimen gibt, steht außer Frage. Dennoch ist auch in einem Heim eine liebevolle und gute Versorgung möglich.

Besonders für die stationäre Pflege spricht die Ausstattung in den meisten Heimen. Patientenlifter, Rollstühle oder Pflegebetten gehören dort zur Standard-Ausstattung. Außerdem sind stationäre Einrichtungen beinahe ausnahmslos barrierefrei.

Da jederzeit ausgebildete Pflegekräfte verfügbar sind, können auch medizinische Leistungen unproblematisch erbracht werden. Im ambulanten Bereich bleibt dies in der Regel Ärzten und Pflegediensten vorbehalten.

Genau an diesem Punkt haben viele Pflegeeinrichtungen jedoch auch Schwächen. Da der Personalmangel besonders in der Altenpflege eklatant ist, kann das dazu führen, dass die Pflegekräfte kaum Zeit für einzelne Patienten haben.

Vorteile von stationärer Pflege:

  • Professionelle Ausstattung vorhanden
  • Barrierefreier Wohnraum
  • Ausgebildete Pflegekräfte (häufig jedoch Personalmangel)
  • Alltägliche Dienstleistungen in der Einrichtung

Ist der Unterstützungsbedarf höher, braucht es zusätzliche Lösungen. Bei ambulanter Pflege bietet sich beinahe immer eine 24-Stunden-Betreuung an. Hierbei lebt die Betreuungskraft mit im Haushalt der unterstützungsbedürftigen Person und ermöglicht einen selbstbestimmten Alltag. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen jedoch ungefähr bei 1.600 bis 2.700 Euro monatlich. Davon kann jedoch ein Großteil über Förderungen und Steuererleichterungen refinanziert werden.

Effektiv kostet eine ambulante 24-Stunden-Betreuung damit zwischen 800 und 1.600 Euro an monatlicher Eigenbeteiligung.

Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuungskraft

Ein eigenes Zimmer: die Grundvoraussetzung

Bei der 24-Stunden-Pflege zieht die Betreuungskraft zu Hause bei der/dem Pflegebedürftigen ein. Die Betreuungskraft muss sich wohl fühlen und einen eigenen Rückzugsort haben, somit ist ein eigenes Zimmer unerlässlich. Ein kleiner Raum mit einem Bett und einem Tisch ist vollkommen ausreichend. Trotzdem ist es natürlich deutlich einfacher eine qualifizierte Pflegekraft zu finden, wenn zumindest eine solide Ausstattung vorhanden ist. Wir empfehlen, das Zimmer wohnlich zu gestalten und auf Wünsche der Betreuungskräfte einzugehen.

Internetanschluss

Ein Internetanschluss ist keine zwingende Voraussetzung. Es sind jedoch kaum Betreuungskräfte bereit, in einen Haushalt ohne Internet zu ziehen. Das ist auch verständlich, schließlich möchten die Betreuungskräfte mit Familie und Freunden in Kontakt sein.

Freizeit

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ hat sich zwar etabliert, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden arbeitet. Das wäre arbeitsrechtlich auch nicht zulässig. Betreuung von Pflegebedürftigen ist ein herausfordernder Job, deshalb ist es Voraussetzung, dass es ausreichend Ruhezeiten gibt. Diese sind sehr wichtig, damit sich die Betreuungskraft erholen und Kraft schöpfen kann.

Kost und Logis

Bitte beachten Sie, dass Sie für Kost und Logis der Betreuungskraft verantwortlich sind. Selbstverständlich handelt es sich hier um handelsübliche Nahrungsmittel und Getränke. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Betreuungskraft sich auch außerhalb der festen Mahlzeiten ungefragt an Speisen und Getränken bedienen darf. Kosmetik- und/oder Hygieneartikel für die Betreuungskraft gehen selbstverständlich nicht zu Lasten der zu betreuenden Person bzw. deren Familie, sondern müssen von der Betreuungskraft selbst gekauft werden

Medizinische Pflege

In Deutschland dürfen 24-Stunden-Betreuungskräfte keine medizinischen Leistungen erbringen, da hierzu eine Pflegeausbildung in Deutschland Voraussetzung ist. Hierzu muss ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden, welcher sich über die Pflegesachleistung finanziert – dies schmälert letztlich das Pflegegeld.

Rechtliche Grundlagen der 24-Stunden-Betreuung

Um Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten, setzen wir bei der Organisation auf das Entsende-Modell. Alle unsere Betreuungskräfte verfügen über einen Sozialversicherungsschutz und sind auch bei Krankheit während des Aufenthalts bei Ihnen vor Ort versichert. Basis für dieses Modell ist die europäische Entsenderichtlinie und ihre deutsche Umsetzung (das Arbeitnehmerentsendegesetz AEntG). Darin werden rechtliche und soziale Fragestellungen geklärt, die ausländische Arbeitnehmer betreffen, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen. Wichtig ist zu wissen, dass eine Betreuungskraft keine ausgebildete Pflegefachkraft ist. Unsere Betreuungskräfte dürfen keine medizinische (Kranken-)Pflege durchführen. Hierfür muss bei Bedarf zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt und in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich gilt auch für die osteuropäische Betreuungskraft das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die Pflege eines hilfsbedürftigen Menschen ist eine körperlich und mental herausfordernde Aufgabe. Damit die Betreuungskräfte diese Leistung konstant erbringen können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Pausen und freie Tage zur Erholung vor. Orientiert an den gesetzlichen Vorgaben ist eine verbindliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden mit der Betreuungskraft vereinbart. Den Grundlagen der Zumutbarkeit, des Arbeitsschutzrechtes sowie sämtlichen Empfehlungen von Verbraucherschutzorganisationen zufolge ist jeder Betreuungskraft nach der Erfüllung ihrer maximal zulässigen Arbeitszeit zwingend der vorgeschriebene Freizeitausgleich zu gewähren. Jede Betreuungskraft, die nach Deutschland ordnungsgemäß entsendet wird, erhält zwingend eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass die betreffende Person in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Hierdurch wird zugleich dem Sozialversicherungsträger im Erbringungsland (Deutschland) die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht der jeweiligen Betreuungskraft bescheinigt. Es wird hierzu regelmäßig in Stichproben geprüft, ob eine solche A1-Bescheinigung vorliegt.

Notwendiger Personalwechsel

Der Lebensmittelpunkt unser Betreuungskräfte ist weiterhin ihr jeweiliges Herkunftsland. Das bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen ein Austausch der Betreuungskraft erfolgen muss.

Dies macht es notwendig, dass wir Ihnen erneut weitere Vorschläge für eine Pflegekraft unterbreiten und eine Anreise organisieren. Die vorherige 24-Stunden-Pflegekraft reist dann nach der Übergabe ab und kehrt nach einem Zeitraum von ca. zwei bis vier Monaten wieder in denselben Haushalt zurück – vorausgesetzt dies ist von beiden Seiten gewünscht.

Diese Wechsel müssen auch aus rechtlichen Gründen regelmäßig erfolgen, meist im Rhythmus von zwei bis vier Monaten. Unser Anliegen hierbei ist ein festes Wechselpaar zu finden, damit eine größtmögliche Kontinuität bei der häuslichen Betreuung sichergestellt werden kann.

cuvera Pflegevermittlung

Wir sind als seriöse Vermittlungsagentur für alle Belange Rund um das Thema „Betreuung und Pflege“ Ihr Ansprechpartner und bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Unsere Pflegekräfte werden sorgfältig ausgewählt und sind kompetent und erfahren. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, können Sie und jederzeit kontaktieren und wir werden schnellstmöglich mit Ihnen gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen und auch finden.

Außerdem: Die Kündigungsfrist beträgt kurze 14 Tage, somit halten wir das Risiko für Sie in einem überschaubaren Rahmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im eigenen Zuhause wohnen: was ein Leben lang selbstverständlich erscheint, kann schleichend oder auch ganz plötzlich zu einer großen Herausforderung werden. Man wird mit Situationen konfrontiert, die neu sind und in welchen man zunächst nicht weiß, was zu tun ist. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Pflege, 24-Stunden-Betreuungskraft bzw. der sogenannten 24-Stunden-Pflege zusammengefasst.

Wie lange bleibt eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Einsatz?

Eine 24-Stunden-Betreuungskraft bleibt in der Regel zwei bis drei Monate bei Ihnen im Einsatz. Nach dieser Zeit findet ein Wechsel der Betreuungskräfte statt. Die bisherige Betreuungskraft wird von der nachfolgenden Betreuungskraft abgelöst. Bei jedem Wechsel findet zwischen den beiden Kräften eine Übergabe statt, sodass die weitere Versorgung gewährleistet ist. Hierzu sind meist beide Betreuungskräfte einen Tag gemeinsam anwesend (es findet jedoch keine doppelte Berechnung statt).

Was versteht man unter 24-Stunden-Pflege?

Eine 24-Stunden-Pflegekraft ist eine osteuropäische Betreuungskraft, welche bei Ihrem Angehörigen wohnt und diese/n in Grundpflege, sozialer Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltsführung unterstützt oder diese übernimmt. Welche Voraussetzungen es hierfür gibt, lesen Sie weiter unten.

Wie beauftrage ich eine Betreuungskraft bei cuvera?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch oder füllen Sie direkt die Bedarfsanalyse aus, welche Ihnen hier in einem Formular oder zum Download zur Verfügung steht. Nehmen Sie sich Zeit für die Bedarfsanalyse und füllen Sie diese vollständig aus, sodass wir die individuelle Betreuungssituation verstehen.
Anschließend melden wir uns bei Ihnen, um Sie zu beraten und Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Im nächsten Schritt erhalten Sie passende Personalvorschläge von uns. Wenn Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, regeln wir das Vertragliche.
Des Weiteren kümmern wir uns um die Anreise der Betreuungskraft und stimmen mit Ihnen zusammen einen Termin ab.

Wie überzeuge ich meine/n Angehörige/n behutsam von einer 24-Stunden-Pflege?

Selbstverständlich benötigt der Pflegebedürftige Zeit, sich an den Gedanken zu gewöhnen, dass eine fremde Person in den Haushalt mit einzieht.
Sie können Ihre Angehörigen jedoch unterstützen, diese Entwicklung positiv zu sehen.

 

  • Machen Sie Ihren Angehörigen klar, dass sie dadurch die Möglichkeiten haben, weiterhin im vertrauten Zuhause zu leben.
  • Oft sind auch Gespräche mit neutralen Personen (zum Beispiel Nachbarn, Freunde, Kirchenmitglieder) hilfreich. Die Entscheidung zu einer Betreuungskraft wird wahrscheinlicher akzeptiert, wenn sie nicht ausschließlich durch die eigene Familie angesprochen wird.
Was tun, wenn sich der Pflegebedürftige und die Betreuungskraft nicht verstehen?

Durch unsere genauen Auswahlverfahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die zu pflegende Person und die Pflegekraft nicht verstehen, sehr gering. Manchmal passt aber auch einfach die Chemie nicht. Wir organisieren in solchen Fällen einen Wechsel. Entweder nach Ablauf der Betreuungszeit oder auch sofort – in diesem Fall fallen erneute An- und Abreisekosten an.

Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft anreist?

Nachdem Sie sich in aller Ruhe für eine passende Betreuungskraft entschieden haben und der Dienstleistungsvertrag unterzeichnet ist, dauert es in der Regel zwischen drei bis fünf Werktage, bis Ihre Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause eintrifft.

Wie viele Personalvorschläge erhalte ich?

Das hängt vom Anforderungsprofil ab. In der Regel erhalten Sie drei Personalvorschläge.

Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen, dass eine Betreuungskraft bei uns arbeiten kann?

Der Betreuungskraft muss ein eigenes, verschließbares Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Auch ein uneingeschränkter Zugriff zu Waschraum und Bad muss möglich sein. Kost und Logis müssen ebenfalls beinhaltet sein. Des Weiteren benötigt die Betreuungskraft einen Zugang zum Internet, um mit ihrer Familie und Freunden zuhause in Kontakt zu bleiben.

Wann und von wem erhalte ich eine Rechnung?

Sie bekommen die Rechnung über die erbrachte Dienstleistung monatlich direkt von unseren Kooperationspartnern. Diese ist innerhalb eines üblichen Zahlungsziels auf das angegebene Konto zu bezahlen. Bei Beginn einer Betreuung oder Wechsel während des laufenden Monats erfolgt eine taggenaue Abrechnung. 

Wie reist eine Betreuungskraft an?

In den meisten Fällen reisen die Betreuungskräfte mit einem Minivan an, welcher direkt bei Ihnen vor der Haustür hält. In manchen Fällen ist es aber auch möglich, dass die Betreuungskraft mit Zug, Fernbus oder Flugzeug anreist. In diesen Fällen ist noch ein Transfer zu Ihnen nach Hause notwendig. Nach Absprache kann dieser durch uns oder durch Sie selbst organisiert werden.

Wie laufen die Wechsel der 24-Stunden-Betreuungskräfte ab?

Die 24-Stunden-Pflege ist eine mental und körperlich herausfordernde Arbeit. Deshalb kehren Betreuungskräfte zur Erholung in regelmäßigen Abständen in ihre Heimat zurück.

Um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten, kümmern sich deshalb in der Regel zwei 24-Stunden-Pflegekräfte abwechselnd um eine hilfsbedürftige Person. In den meisten Fällen ist eine Betreuungskraft jeweils 8-12 Wochen am Stück im Einsatz. Danach löst sie die zweite Betreuungskraft ab. Nach weiteren 8-12 Wochen wiederholt sich der Turnus.

Welche Aufgaben übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft nicht?

24-Stunden-Pflegekräfte übernehmen unter anderem Aufgaben im Bereich der Grundpflege, nicht aber medizinische Aufgaben, wie sie ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten oder Injektionen, Verbandswechsel oder das Blutdruckmessen.

Im Bereich der Hauswirtschaft übernehmen Pflegekräfte Aufgaben für die jeweils unterstützungsbedürftige Person und gegebenenfalls für deren im Haushalt lebenden Partner. Das bedeutet, dass sie keine Aufgaben für weitere Angehörige wie etwa Kinder oder Enkel übernehmen.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass 24-Stunden-Pflegekräfte keine schwere körperliche Arbeit erbringen, wie etwa den Garten umgraben oder das Haus entrümpeln.

Die/der Pflegebedürftige muss ins Krankenhaus. Läuft die 24-Stunden-Pflege dann weiter?

Diese Entscheidung erfolgt immer individuell. Ist ein Krankenhausaufenthalt von langer Hand geplant, gibt es die Möglichkeit, die 24-Stunden-Pflege vertraglich ruhen zu lassen (Zahlungen werden ausgesetzt). Muss der Angehörige spontan ins Krankenhaus und ist ein kurzer Aufenthalt absehbar, bleibt die Betreuungskraft vor Ort und wird weiter vergütet.

Worauf muss ich achten, wenn die Betreuungskraft mein Fahrzeug benutzt?

Nutzt die Betreuungskraft ein Fahrzeug der Familie – etwa um Einkäufe zu erledigen oder den Angehörigen zum Arzt zu fahren – ist die Kfz-Versicherung entsprechend darüber zu informieren. Nur dann besteht ausreichender Versicherungsschutz! Grundsätzlich liegt die Weitergabe von Fahrzeugen in der Verantwortung des Überlassers.

Umfasst die 24-Stunden-Pflege wirklich eine rund-um-die-Uhr Betreuung?

Bei der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ handelt es sich natürlich nicht um eine Vollzeitbetreuung im eigentlichen Sinne. Vielmehr ist unter der Bezeichnung „24 Stunden“ ausschließlich Bereitschaft und Verfügbarkeit, jedoch nicht 24 Stunden aktive Ausübung der Tätigkeiten zu verstehen. Die wöchentliche Arbeitszeit der entsandten Pflege- und Betreuungskräfte bemisst sich nach deutschem Arbeitsrecht und beträgt derzeit 40 Stunden pro Woche. Zudem muss der entsandten Betreuungskraft selbstverständlich eine tägliche Mittagspause gewährt werden. Durch die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist gewährleistet, dass der/die Pflegebedürftige jederzeit liebevoll umsorgt und betreut werden kann.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft erkrankt?

Die Betreuungskraft ist in ihrem jeweiligen Land krankenversichert und kann somit in Deutschland in ärztliche Behandlung gehen.

Brauche ich trotz 24-Stunden-Betreuungskraft noch einen ambulanten Pflegedienst?

Sie benötigen trotz der 24-Stunden-Pflegekraft einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Maßnahmen. Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn sie in ihrem Heimatland hierfür ausgebildet wurde.

Ist eine stationäre Pflege aus gesundheitlicher Sicht besser?

Die häusliche Umgebung schafft eine grundsätzlich positive Atmosphäre, die ein Seniorenheim nur in den seltensten Fällen bereiten kann. Sofern keine zwingende medizinische Indikation für eine stationäre Pflege vorliegt, ist die häusliche Pflege stets die erste Wahl.

Gibt es Kündigungsfristen für die 24-Stunden-Pflege?

In der Regel belaufen sich die Kündigungsfristen auf 2 Wochen (im Sterbefall auf 7 Tage).

Spricht die osteuropäische Betreuungskraft deutsch?

Haben Sie keine Bedenken wegen der fremden Sprache. Sie haben die Möglichkeit im Fragebogen das Sprachniveau auszuwählen, das Sie bevorzugen: Grundstufe, Mittelstufe, fortgeschritten oder fließend. Der Preis der Betreuungskraft richtet sich auch nach den Sprachkenntnissen.

Ihr persönlicher Kontakt

Telefon

07072 8971 838

0176 704 447 96

E-Mail

info@cuvera.de

Adresse

Sonnenstraße 29 | 72458 Albstadt

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